Pflegschaftsrecht in Unserer Kanzlei in Wels

Unter einer Pflegschaft versteht man die rechtswirksame Besorgung bestimmter Angelegenheiten für einen Fremden. Sie wird auf gerichtliche Anordnung verfügt und bedingt nicht zwingend eine beschränkte Geschäftsfähigkeit des Betroffenen. Wir beraten Sie in allen damit verknüpften Fragen.

Arten der Pflegschaft

Das österreichische Gesetz kennt verschiedene Arten von Pflegschaften. Die Ergänzungspflegschaft betrifft Minderjährige, deren elterliche Sorge wenigstens in Teilen nicht ausgeübt werden kann. Die Abwesenheitspflegschaft betrifft Minderjährige oder Erwachsene mit unbekanntem Aufenthaltsort. Weiters kennt das Recht die Pflegschaft für unbekannte Beteiligte einer Rechtsangelegenheit, die Pflegschaft für Sammelvermögen, die Leibesfruchtpflegschaft, Nachlasspflegschaft für unbekannte Erben, die Prozesspflegschaft in Verfahren streitiger Gerichtsbarkeit sowie die Verfahrenspflegschaft in Verfahren freiwilliger Gerichtbarkeit.

Rechtlicher Beistand

Wir übernehmen regelmäßig Betreuungen und Pflegschaften vom jeweils zuständigen Gericht, beraten Sie in Fragen der Übernahme von Pflegschaften und in Bezug auf ihre Rechtswirksamkeit. Teilsorgeberechtigte Eltern setzen wir über alle juristischen Details des richterlichen Entscheids in Kenntnis und suchen stets nach der bestmöglichen Lösung im Sinne des Kindeswohls. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen, um mit uns einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Wels zu vereinbaren!